Zuständigkeitsfinder
Nebenwohnsitz anmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und auch bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Hierzu ist gesetzlich geregelt, dass Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo sich der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen befindet.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) der Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft, in der die Nebenwohnung liegt.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung (Meldeschein) bei der Meldebehörde (Meldeschein ist bei der Meldebörde erhältlich)
- Personalausweis oder Reisepass (zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung)
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
02.12.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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