Sonn- und Feiertagsbeschäftigung: Ausnahmebewilligung (Durchführung von Haus- und Ordermessen, Beschäftigung von Arbeitnehmern im Handelsgewerbe)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Arbeitgeber an Sonn- und Feiertagen Arbeitnehmer im Handelsgewerbe zur Durchführung einer Haus- oder Ordermesse beschäftigen wollen, an denen besondere Verhältnisse einen erweiterten Geschäftsverkehr erforderlich machen, benötigen Sie eine Ausnahmebewilligung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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