Steuerberaterin oder Steuerberater ausländische Berufsqualifikation anerkennen

Leistungsbeschreibung

Sie sind Staatsbürger(in) eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz, haben außerhalb Deutschlands einen Bildungsabschluss erworben, der zur selbstständigen Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt und möchten in Deutschland als Steuerberater oder -beraterin arbeiten?

Der Beruf Steuerberater/-in ist in Deutschland reglementiert. Das heißt, die Aufnahme oder Ausübung dieses Berufs ist durch staatliche Vorschriften an den Besitz bestimmter Qualifikationen gebunden.

Ihre berufliche Qualifikation vorausgesetzt, ist der erste Schritt dazu die Eignungsprüfung zum/zur Steuerberater/-in (verkürzte Steuerberaterprüfung) vor einem Prüfungsausschuss bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes abzulegen, in dem Sie die Tätigkeit aufnehmen wollen. Mit der erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung erwerben Sie dieselben Rechte wie durch die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung.

Die Eignungsprüfung ist eine Unterform der Steuerberaterprüfung. Wenn sowohl die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung als auch die Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung erfüllt sind, steht es dem/der Bewerber/in frei, welche Form der Prüfung sie/er beantragt.

Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung erfüllen, erhalten Sie auf Antrag eine verbindliche Auskunft der zuständigen Steuerberaterkammer.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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