Zuständigkeitsfinder
Regionalpartner für Beratungsförderung Unternehmerischen Know-hows
Leistungsbeschreibung
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden.
Die "Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an
- Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Beratungen - Informationsgespräch - IHK als Regionalpartner
Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK) am Hauptsitz Ihres Unternehmens.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Was erwartet das BAFA von den Regionalpartner IHK ?
- Informationsgespräch mit Antragsteller, obligatorisch für Gründer und Unternehmen in Schwierigkeiten, freiwillig für Bestandsunternehmen, kostenfrei für Antragsteller. Pflichtthema: Zuwendungsvoraussetzungen.
- Aushändigung eines Bestätigungsschreibens an den Antragsteller
- Bei Bedarf Begleitung von Unternehmen in Schwierigkeiten
- Einhaltung entsprechender datenschutzrechtlicher Bestimmungen
- Information, Beratung und Begleitung des Programms als neutraler Partner "objektiv und frei von Branchen- oder eigenen Interessen"
- Persönliche Beratung hat Priorität. Falls telefonisch: Termin vorab vereinbaren.
- Bei Unternehmen in Schwierigkeiten: Sondierungsgespräch zu Beratungsbedarf und Einbeziehung weiterer Beteiligter (Pflicht lt. Richtlinie)
- Orientierungsberatung, angelehnt an das Vorhaben des Antragstellers
- Information zu möglichen Beratungsaspekten/Coachinginhalten/Kriterien der Beraterauswahl
- Hinweise zu nützlichen weiteren Kontakten
Fachlich freigegeben durch
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera
Fachlich freigegeben am
22.08.2018
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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