Zuständigkeitsfinder
Personenbeförderung - Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen sowohl für den innerstaatlichen als auch den EU-Verkehr (EU-Lizenzen)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr. Das können zum Beispiel sein Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.
Verfahrensablauf
Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen
Antragsprüfung
Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung IHK, LRÄ insbesondere der unteren Verkehrsbehörden, der Fachverbände, des Amtes für Arbeitsschutz etc.
Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid,
nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 520 Straßen- und Luftverkehr
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Voraussetzungen
Antragstellende müssen
persönlich zuverlässig
finanziell leistungsfähig
fachlich geeignet sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formeller Antrag:
Name sowie Wohn- und Betriebssitz, bei natürlichen Personen Geburtstag und Geburtsort
Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer
Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplatzanzahl) der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
Ergänzende Antragsunterlagen und Nachweise zum Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 PBefG:
Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes und der Gemeinde hinsichtlich der ordnungsgemäßen Steuerabführung
Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie den IHK Sachkundenachweis
Welche Gebühren fallen an?
Basierend auf der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) wird die Gebühr berechnet.
Grundlage der Gebührenberechnung
Anzahl der Fahrzeuge
Laufzeit der Genehmigung
Welche Fristen muss ich beachten?
Über den Antrag ist innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Diese Frist kann um weitere 3 Monate verlängern werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall vier bis sechs Wochen.
Rechtsgrundlage
- §48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- § 49 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- §48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- § 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen (BoKraft)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV)
- Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
- Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
Anträge / Formulare
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesverwaltungsamt
Fachlich freigegeben am
17.04.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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