Sachkundenachweis für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie benötigen einen Sachkundenachweis für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln, wenn sie

  • Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder
  • Pflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen wollen,

Die Antragstellung erfolgt über eine bundeseinheitliche Online-Datenbank.

Die Zuständige Behörde überprüft, ob Sie die Voraussetzungen zur Erlangung der Sachkunde im Pflanzenschutz erfüllen. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen erhält der/die Antragsteller/in einen Bescheid mit der Anerkennung der Pflanzenschutz-Sachkunde Die Karte wird anschließend vom Druckdienstleister per Post separat zugestellt.   Diese Nachweiskarte berechtigt den Antragsteller/in  zu der im Sachkundenachweis ausgewiesenen Tätigkeit.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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