Dem Ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen - Förderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Um Ihre Region für Radfahrende und Wanderende attraktiver zu machen, können Sie eine Förderung für eine ländliche Infrastrukturmaßnahmen beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Erhöhung um 10 % ist durch einen LEADER-Bonus möglich. Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.

Was wird gefördert?

  • Feldwege und Verbindungswege im Sinne der Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung ländlicher Wege
  • Ländliche Straßen der Entwurfsklasse 4
  • Einrichtungen der touristischen Infrastruktur

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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