Zuständigkeitsfinder
Dem Ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen - Förderung beantragen
Leistungsbeschreibung
Um Ihre Region für Radfahrende und Wanderende attraktiver zu machen, können Sie eine Förderung für eine ländliche Infrastrukturmaßnahmen beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Erhöhung um 10 % ist durch einen LEADER-Bonus möglich. Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.
Was wird gefördert?
- Feldwege und Verbindungswege im Sinne der Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung ländlicher Wege
- Ländliche Straßen der Entwurfsklasse 4
- Einrichtungen der touristischen Infrastruktur
Verfahrensablauf
Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.
An wen muss ich mich wenden?
An das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Voraussetzungen
Gefördert werden können Sie als
- Gemeinden, Gemeindeverbände,
- andere Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- gemeinnützige juristische Personen.
Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Orten. Hierunter fallen Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohner.
Vor der Antragstellung ist ein Vor-Ort-Termin zur Besichtigung der Maßnahme und Besprechung der Förderfähigkeit verpflichtend.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
- Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Antragstellung ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Antragsfrist. Anträge können ganzjährig gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Was sollte ich noch wissen?
Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie nachfolgend:
Bemerkungen
Bis einschließlich 2025 ist eine Antragstellung sowohl über das Online-Portal Portia, als auch in Papierform durch das entsprechende Antragformular möglich. Je nachdem, welcher Weg für die Antragstellung gewählt wurde, muss dieser für den Rest der Maßnahme beibehalten werden.
Urheber
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
20.03.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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