Unternehmensgenehmigung zur Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen (§ 6 AEG) beantragen

Leistungsbeschreibung

Ohne Unternehmensgenehmigung darf niemand Eisenbahnverkehrsdienste erbringen. Die Genehmigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Voraussetzungen gemäß Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) erfüllt sind. Der zuständigen Genehmigungsbehörde muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung genügt wird. Für diese Zwecke hat der Antragsteller alle erforderlichen Angaben zu machen und zu belegen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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