Die Genehmigung zum Führen der Bezeichnung "Markenkäse" erteilen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihr Produkt unter der Bezeichnung „Markenkäse“ führen möchten, dann müssen Sie dafür die Erlaubnis der zuständigen Stelle einholen. Diese wird die Einhaltung der Vorgaben zu personellen, baulichen und technischen Anforderungen prüfen sowie Nachweise der Einhaltung der Anforderungen an Markenkäse abfordern.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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