Öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens

Leistungsbeschreibung

Das deutsche Namensrecht ist durch die Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend und im Grundsatz abschließend geregelt. Vor diesem Hintergrund dient die öffentlich-rechtliche Namensänderung dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Eine solche Namensänderung hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie durch das Vorliegen eines „wichtigen Grundes“ gerechtfertigt ist.

Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als

  • das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens
  • die entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen anderer Beteiligter.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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