Zuständigkeitsfinder
Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.
Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Staatsangehörigkeit,
- derzeitige Anschriften,
- An- und Auszugsdatum sowie
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.
Verfahrensablauf
Auskünfte können schriftlich formlos bzw. persönlich beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Voraussetzungen
Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.
Welche Gebühren fallen an?
- Auskunft bis 100 Einwohner: 150,00 Euro
- Auskunft 101 -200 Einwohner: 300,00 Euro
- Auskunft über jeden weiteren Einwohner über 200: 0,50 Euro
- Auskunft über jeden weiteren Einwohner über 1000: 0,15 Euro
- Auskunft über jeden Einwohner über 10.000: 0,05 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
01.09.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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