Wohngeld Änderungsmitteilung

Leistungsbeschreibung

Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug müssen Sie der zuständigen Wohngeldbehörde in den nachfolgenden Fällen mitteilen:

  • die Summe aus den monatlichen positiven Einkünften und Einnahmen aller zu berücksichtigenden Haushaltmitglieder steigt,
  • Ihre monatliche Miete oder Belastung verringert sich,
  • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder verringert sich,
  • ein oder mehrere Haushaltsmitglieder beantragen oder beziehen Transferleistungen (etwa Bürgergeld, Sozialgeld, Grundsicherung),
  • bei Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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