Zuständigkeitsfinder
Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten erhalten
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie an öffentlichen Straßen Plakate anbringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen von den Vorschriften über die Straßenbenutzung.
Eine Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis für das Anbringen von Plakten außerhalb von Ortschaften kann bei der Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers beantragt werden,
innerhalb einer Ortschaft bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde.
An wen muss ich mich wenden?
Außerhalb von Ortschaften an die Straßenbaubehörden des jeweiligen Straßenbaulastträgers.
Innerhalb von Ortschaften an die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Die ggf. erforderliche Sondernutzungserlaubnis wird vom zuständigen Straßenbaulastträger erteilt.
Hierzu wenden Sie sich zunächst an die Stadt bzw. Gemeinde, in der die Leistung erbracht werden soll.
Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.
Anträge / Formulare
Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
09.11.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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