Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich benötigen Sie immer eine Erlaubnis, um Waffen und Munition zu sammeln.

Generell sind Schusswaffen Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden oder bei denen feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft oder eine andere Energiequelle eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert oder gehalten werden kann (zum Beispiel Armbrüste, Pfeilabschussgeräte).
 
Der Umgang mit Schusswaffen ist grundsätzlich erlaubnispflichtig, soweit er nicht von der Erlaubnispflicht ganz oder teilweise befreit ist. Eine ausführliche Liste der Waffen, für deren Erwerb und Besitz Sie eine Waffenbesitzkarte benötigen, finden Sie in Anlage 2 des Waffengesetzes.
 
Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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