Nebenwohnung abmelden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus einer von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung innerhalb von 2 Wochen abmelden. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie dauerhaft ins Ausland verziehen oder Ihre bisherige Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen oder Ihre Nebenwohnung aufgeben.

Eine Abmeldung von Amts wegen ist möglich und erfolgt dann, wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht nachgekommen sind.

Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen abmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße belegt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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