Zuständigkeitsfinder
Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen - personenbezogenen Parkplatz erhalten
Leistungsbeschreibung
Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden.
Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
EU-Parkausweis
Es ist kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers)
In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde,
einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.
Welche Gebühren fallen an?
Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde,
einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
30.11.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Straßenverkehrsrecht/Untere Straßenverkehrsbehörde
Adresse
99084 Erfurt
Postanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Hinweis:
Das Objekt Johannesstraße 173 ist nicht barrierefrei!
Für die Erteilung oder Verlängerung von Ausnahmegenehmigungen bestehen für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger folgende Möglichkeiten für den Erhalt bzw. den Tausch der Genehmigungen:
Während der Sprechzeiten
Nutzung der Klingel - im Eingangsbereich links unterhalb der vorhandenen Briefkästen
Ein Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde nimmt die abgelaufenen Dokumente entgegen. Nach der Bearbeitung werden Ihnen die neu ausgestellten oder bezüglich der Gültigkeit verlängerten Dokumente ausgehändigt.
Telefonische Vereinbarung
Durch einen Anruf teilen Sie den Mitarbeitern der Stadtverwaltung mit, dass Sie zwecks Verlängerung Ihrer Parkerleichterung auf dem Behindertenparkplatz vor der Tür stehen und Sie aufgrund Ihrer körperlichen Beeinträchtigung im Fahrzeug verbleiben müssen. Auch in diesem Fall werden Ihre Dokumente durch einen Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde am Fahrzeug abgeholt und nach erfolgter Bearbeitung wieder übergeben.
Folgende Telefonnummern können genutzt werden:
- Sekretariat 0361 655-4301
- Teamleitung 0361 655-4333
