Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen und Baumaßnahmen Anordnung einholen

Leistungsbeschreibung

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen gesichert werden.

Wie zum Beispiel

  • Aufgrabungen im Straßenraum
  • Straßenbau
  • Arbeiten im Seitenraum
  • Aufstellung eines Gerüstes

Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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