Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen

Leistungsbeschreibung

Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen.

Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen sind Sterbefälle im Ausland mit der Besonderheit, dass es sich bei dem Sterbeort um ein ausländisches Seeschiff handelt.

Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland ein Eintrag in einem deutschen Sterberegister vorgenommen.

Die Nachbeurkundung können Sie bei dem zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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