Rettungswesen

Leistungsbeschreibung

Der Rettungsdienst ist eine öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr.

Der Rettungsdienst hat die Aufgabe, die Bevölkerung bedarfsgerecht und flächendeckend mit medizinischen Leistungen zu versorgen und umfasst die Notfallrettung und den (qualifizierten) Krankentransport sowohl am Boden als auch in der Luft.

Notfallrettung
Die Notfallrettung umfasst die Durchführung lebensrettender Maßnahmen oder Maßnahmen zur Verhinderung schwerer gesundheitlicher Schäden bei Notfallpatienten am Unfallort. Ziel ist, die Transportfähigkeit des Patienten herzustellen und diesen unter fachgerechter Betreuung in dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern.

Krankentransport
Der 
(qualifizierte) Krankentransport umfasst die Beförderung sonstiger kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.

Luftrettung
Die Luftrettung umfasst den Rettungsdienst mit Luftfahrzeugen (Rettungstransporthubschrauber – RTH und Intensivtransporthubschrauber - ITH). Sie ergänzt/unterstützt den bodengebundenen Rettungsdienst und beinhaltet:

  • die primäre Luftrettung (Notfall- bzw. Erstfallversorgung am Einsatzort, Herstellung der Transportfähigkeit des Notfallpatienten und Transport in das nächste geeignete Krankenhaus),
  • Sekundärrettung (Transport medizinisch versorgter Patienten von einem Krankenhaus in ein für die Weiterbehandlung besser geeignetes Krankenhaus).

Eine (einfache) Krankenfahrt ist jede andere Fahrt einer erkrankten Person, z. B. mit einem Taxi.
Sie ist nicht Bestandteil des Rettungswesens!

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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