Zuständigkeitsfinder
Schulverweigerung
Leistungsbeschreibung
Unter Schulverweigerung wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch gelegentliches Schwänzen kann Schulverweigerung sein. Schulverweigerung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 1500 Euro geahndet werden kann. Auch Eltern, die nicht dafür Sorge tragen, dass minderjährige Schüler regelmäßig am Unterricht teilnehmen, können ordnungswidrig handeln.
An wen muss ich mich wenden?
Das Vorgehen gegen Schulverweigerung ist Aufgabe der Schule in Zusammenarbeit mit der Ordnungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Fachlich freigegeben am
07.04.2015
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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