Weiterbildungsstätten zur Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens

Leistungsbeschreibung

Für das Betreiben einer Weiterbildungsstätte für in Thüringen geregelte Weiterbildungen in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung der Weiterbildungsstätte beim Thüringer Landesverwaltungsamt stellen. Die Anerkennung richtet sich nach dem Thüringer Gesetz über die Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens und der dazu ergangenen Thüringer Verordnung zur Durchführung der Weiterbildungen in den Pflegefachberufen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.