Sachverständige/Sachverständiger Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Leistungsbeschreibung

Durch die öffentliche Bestellung der/des Sachverständigen soll erreicht werden, Gerichten, Behörden, Wirtschaft und Allgemeinheit besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung zu stellen, wenn ein Bedarf hierfür besteht. Sie ist keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation.

Wenn Sie die öffentliche Bestellung und Vereidigung zur/zum Sachverständigen bei der zuständigen Behörde beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen. Vorausgesetzt werden eine überdurchschnittliche Fachkompetenz bezogen auf das jeweilige Sachgebiet sowie die persönliche Eignung, einer Gutachtertätigkeit in unabhängiger, gewissenhafter und für den Auftraggeber verständlicher Art und Weise nachzukommen.

Die Behörde kann Ihre Bestellung inhaltlich beschränken (z.B. auf ein fachliches Spezialgebiet), zeitlich befristen oder mit Auflagen versehen (zum Beispiel die Auflage, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen).

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen bestätigt im Geschäftsverkehr das Vorliegen einer besonderen fachlichen Qualifikation und der persönlichen Eignung als Gutachter(in) für ein abgegrenztes Sachgebiet. Als öffentlich bestellte(r) und vereidigte(r) Sachverständige(r)

  • werden Sie bevorzugt für die Erstellung gerichtlicher Gutachten hinzugezogen und müssen entsprechenden Gutachteraufträgen nachkommen,
  • müssen Sie im Rahmen Ihrer Kapazitäten private Gutachteraufträge annehmen,
  • sind Ihnen teilweise Tätigkeitsfelder eröffnet, die anderen Sachverständigen verschlossen sind (sogenannte „Vorbehaltsaufgaben“, zum Beispiel sicherheitstechnische Überprüfung von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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