Zuständigkeitsfinder
Steuerberater/-in - Bestellung
Leistungsbeschreibung
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der für ihren Kanzleisitz zuständigen Steuerberaterkammer amtlich bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Pflichtmitgliedschaft begründet.
Die Steuerberaterkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört es insbesondere, die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen, die Berufsinteressen ihrer Mitglieder zu vertreten sowie deren Weiter- und Fortbildung zu fördern.
Verfahrensablauf
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der für ihren Kanzleisitz zuständigen Steuerberaterkammer amtlich bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Pflichtmitgliedschaft begründet.
Die Steuerberaterkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört es insbesondere, die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen, die Berufsinteressen ihrer Mitglieder zu vertreten sowie deren Weiter- und Fortbildung zu fördern.
An wen muss ich mich wenden?
Sie müssen sich an die für Ihren Kanzleisitz örtlich zuständige Steuerberaterkammer wenden.
Soweit dieser in Thüringen liegt, ist die Steuerberaterkammer Thüringen für die Bestellung zuständig.
Zuständige Stelle
Steuerberaterkammer Thüringen
Kartäuserstraße 27a
99084 Erfurt
Telefon: 0361/576920
Fax: 0361/5769219
E-Mail:info@stbk-thueringen.de
DE-Mail: info@stbk-thueringen.de-mail.de
Voraussetzungen
Voraussetzungen dafür, dass Sie als Steuerberater/in bestellt werden können sind, dass
- Sie die Steuerberaterprüfung bzw. die Eignungsprüfung bestanden haben oder
- von der Prüfung befreit wurden,
- Sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben,
- Sie nicht infolge strafrechtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,
- Sie keine Tätigkeit ausüben, die mit dem Beruf unvereinbar ist,
- Ihren Kanzleisitz im Einzugsbereich der jeweiligen Kammer gründen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- beglaubigte Abschrift der Bescheinigung über die bestandene Steuerberaterprüfung oder Eignungsprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung,
- aktuelles Lichtbild,
- für Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer zusätzlich: Bescheinigung von der für Sie zuständigen Berufsorganisation, dass keine Tatsachen bekannt sind, die die Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung oder Bestellung oder die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens gegen Sie rechtfertigen,
- eine vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Nachweis der Mitversicherung bei einem Arbeitgeber
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bestellung ist je nach Gebührenordnung der Steuerberaterkammer eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer nach der Höhe der Bearbeitungsgebühr für den Antrag auf Bestellung. Die Bearbeitungsgebühr beträgt bei der Steuerberaterkammer Thüringen derzeit 180,00 Euro.
Darüber hinaus sind die Mitglieder verpflichtet, einen Kammerbeitrag zu zahlen. Der Beitrag wird von der jeweiligen Kammerversammlung festgesetzt. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Kammer, welche Beitragshöhe in Ihrem Fall zu entrichten ist. Der Mitgliedsbeitrag bei der Steuerberaterkammer Thüringen beträgt derzeit jährlich 468,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Kammermitglieder müssen sich vor der Berufsaufnahme von einer Steuerberaterkammer amtlich bestellen lassen.
Bearbeitungsdauer
Grundsätzlich erfolgt die Bestellung, sobald die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und die Steuerberaterkammer Thüringen die Prüfung der persönlichen Geeignetheit abgeschlossen hat.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Versagung der Bestellung als Steuerberater/-in ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.
Anträge / Formulare
Das Antragsformular kann bei Zuständigkeit der Steuerberaterkammer Thüringen auf deren Internetseite (www.stbk-thueringen.de) unter dem Menüpunkt "Prüfungen", Button: Downloads, herunter geladen oder schriftlich bzw. mündlich angefordert werden.
Was sollte ich noch wissen?
Steuerberater/-innen müssen unmittelbar nach der Bestellung eine berufliche Niederlassung begründen und eine solche unterhalten (§ 34 Absatz 1 Satz 1 StBerG).
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Finanzministerium
Fachlich freigegeben am
06.01.2020
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Keine zuständige Stelle gefunden
Bitte geben Sie Ihren Ort an.