Steuerberater/-in - Bestellung

Leistungsbeschreibung

Steuerberater und Steuerbevollmächtigte müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der für ihren Kanzleisitz zuständigen Steuerberaterkammer amtlich bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Pflichtmitgliedschaft begründet.

Die Steuerberaterkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört es insbesondere, die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen, die Berufsinteressen ihrer Mitglieder zu vertreten sowie deren Weiter- und Fortbildung zu fördern.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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