Zuständigkeitsfinder
Straßenpersonenverkehr - Anerkennung einer leitenden Tätigkeit
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein. Wenn Sie eine praktische Erfahrung von mindestens zehn Jahren in leitender Tätigkeit in einem solchen Unternehmen, das Personenkraftverkehr betreibt, nachweisen, ist ein anderweitiger Nachweis der fachlichen Eignung, z.B. durch eine Prüfung, nicht nötig. Diese Tätigkeit muss im Zeitraum von zehn Jahren vom 04.12.1999 bis 03.12 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der EU ausgeübt worden sein.
Wird Ihre Tätigkeit anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.
Für Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs gilt abweichend eine Tätigkeitsdauer von mindestens drei Jahren, wobei diese nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK). Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis der leitenden Tätigkeit
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera
Fachlich freigegeben am
18.06.2018
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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