Elektronische Signaturen: Zertifizierungsstelle - Anzeige

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes aufnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Gleichzeitig müssen Sie der Behörde ein detailliertes Sicherheitskonzept gemäß dem Vorgaben des Signaturgesetzes (SigG) vorlegen.

Voraussetzungen:

  • Sie und die im Betrieb tätigen Personen besitzen die für den Betrieb erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde.
  • Sie weisen eine Deckungsvorsorge zum Ersatz von Schäden nach (Mindestsumme 250.000,00 Euro).
  • Sie erfüllen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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