Telekommunikationsdienstleistungserbringer - Melde-/Anzeigepflicht

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerblich

  • öffentliche Telekommunikationsnetze betreiben oder
  • Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringen,

müssen Sie die Aufnahme, Änderung und Beendigung Ihrer Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma bei der Bundesnetzagentur unverzüglich schriftlich melden.

Diese veröffentlicht regelmäßig ein Verzeichnis der gemeldeten Unternehmen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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