Waffenhandel Fachkundeprüfung nachweisen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankaufen, feilhalten, Bestellungen entgegennehmen oder aufsuchen, anderen überlassen oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen vermitteln, benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Die dafür notwendige Fachkunde können Sie mittels einer Fachkundeprüfung vor dem Prüfungsausschuss Ihres Bundeslandes nachweisen, sofern Sie nicht die vom Waffengesetz vorgeschriebene Qualifikation besitzen (als in die Handwerksrolle eingetragener Büchsenmacher).

Die Durchführung der Waffenfachkundeprüfung und die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses zum Nachweis der Fachkunde für den Waffenhandel ist in der Regel einer Industrie- und Handelskammer (IHK) Ihres Bundeslandes übertragen. Der Prüfungsausschuss ist grundsätzlich für das gesamte Bundesland zuständig.

In der Fachkundeprüfung vor dem Prüfungsausschuss weisen Sie Ihre Kenntnisse nach

  • über Schusswaffen und Munition aller Art, wenn Sie eine umfassende Waffenhandelserlaubnis beantragt haben, oder
  • über die Schusswaffen- und Munitionsarten, für die Sie die Erlaubnis zum Handel beantragt haben.

Üblicherweise erfolgt die Prüfung auf Anordnung der Behörde, bei der Sie die Waffenerlaubnis beantragt haben und kann nicht separat beantragt werden.

Im theoretischen Teil der Prüfung müssen Sie Kenntnis der Vorschriften über den Handel mit Schusswaffen und Munition, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie der Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen Vorschriften nachweisen.

Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine sichere Handhabung der geprüften Waffenkategorien nachweisen. Hierzu gehören unter anderem das Zerlegen und Zusammenbauen, die Benennung wesentlicher Teile und die Beschreibung der Funktionsweise.

Um die Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen und Munition erfolgreich abzulegen, brauchen Sie nicht nur ‎theoretische, sondern auch praktische Kenntnisse. Daher wird eine umfangreiche Vorbereitung empfohlen.

Wenn Sie eine Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt haben, wird die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe geprüft.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.