Zuständigkeitsfinder
Sammeln von Orden und Ehrenzeichen
Leistungsbeschreibung
Orden und Ehrenzeichen und die dazugehörigen Bänder dürfen nur nach Vorlage eines ordnungsgemäßen Besitzzeugnisses überlassen werden.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt kann eine Erlaubnis zum Erwerb (Sammelerlaubnis) auch ohne Vorlage eines Besitzzeugnisses erteilen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Referat 200.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vorlage eines Führungszeugnisses
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen 15,00 Euro.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Es genügt ein formloser Antrag, es sollte das entsprechende Sammelgebiet formuliert werden.
Was sollte ich noch wissen?
Orden und Ehrenzeichen dürfen nur gegen Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Besitzurkunde, Sammelerlaubnis) überlassen werden. Dies gilt nicht für Orden, die vor dem 08.05.1945 verliehen wurden.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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