Zuständigkeitsfinder
Strahlenschutzbeauftragte/-r: Bestellung - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Die Bestellung eines/einer Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen einer strahlenschutzrechtlichen Genehmigung muss der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich angezeigt werden.
Anzuzeigen sind ebenfalls:
- Änderungen von Aufgaben und Befugnissen und
- das Ausscheiden des/ der Strahlenschutzbeauftragten aus seiner/ ihrer Funktion.
Verfahrensablauf
Nach erfolgter Mitteilung erfolgt eine Prüfung auf inhaltliche und fachliche Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Sofern Unterlagen oder Angaben fehlen, werden diese seitens der Behörde nachgefordert. Liegen alle Unterlagen bzw. Angaben vor, erhalten Sie im Ergebnis die Entscheidung in Form eines Bestätigungsschreibens. Sofern Gründe einer Bestätigung der Bestellung entgegenstehen, erhalten Sie einen Bescheid in dem festgestellt wird, dass die zu bestellende Person nicht als Strahlenschutzbeauftragter anzusehen ist.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an dasThüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) – Abteilung 6 – Referat 63.
Voraussetzungen
Die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen strahlenschutzrechtlicher Genehmigungen muss schriftlich durch den Strahlenschutzverantwortlichen unter Vorlage von Unterlagen erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderliche Fachkunde,
- Führungszeugnis der Belegart „O“
- Bestellungsschreiben mit Angaben zu Aufgaben, Befugnissen und Entscheidungsbereich oder Abbestellungsschreiben
- Approbation (für medizinische Anwendungen)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bestellung, Änderungen des Aufgaben- oder Entscheidungsbereichs oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen einer strahlenschutzrechtlichen Genehmigung sind unverzüglich anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage gegen den Feststellungsbescheid
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Bemerkungen
Die Ausreichende Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten ist eine wichtige Genehmigungsvoraussetzung.
Fehlende oder eine nicht ausreichende Anzahl von Strahlenschutzbeauftragt6en kann zu verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, wie Einschränkungen des Betriebes/ Umganges bis hin zum Widerruf der Genehmigung, führen.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
23.11.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Keine zuständige Stelle gefunden
Bitte geben Sie Ihren Ort an.