Zuständigkeitsfinder
Außergerichtliche Verfahren und Streitschlichtung
Schlichten muss kein Umweg sein, sondern kann Sie direkt zur Lösung führen. Gerichtsverfahren kosten häufig viel Zeit, Geld und Nervenkraft. Die Durchführung einer Schlichtung kann dagegen viele Risiken und Unannehmlichkeiten der Prozessführung ersparen.
Leistungen:
Beim Eisenbahn-Bundesamt die Bereitstellung einer elektronischen Akte zur Einsicht beantragen
Sie befinden sich in einem Verwaltungsverfahren mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und benötigen Einsicht in Ihre Verfahrensunterlagen? Dann können Sie Akteneinsicht beim EBA beantragen.
Einen Streit bei der Schlichtungsstelle der BaFin schlichten
Sie sind in Konflikt mit einer Bank oder einem Finanzdienstleistungsunternehmen? Dann können Sie sich unter bestimmten Umständen an die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.
Erbengemeinschaft vermitteln bei Erbauseinandersetzung
Bei Auseinandersetzungen unter Erben kann der Notar auf Antrag vermitteln.
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Das Europäisches Verbraucherzentrum ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie eine Frage zu Ihren Rechten in Europa oder eine Streitigkeit mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen haben. Unsere Tätigkeit ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos.
Kinder- und Jugendhilfe/ Sozialhilfe: Schiedsstellen
Zur Klärung von streitigen Sachverhalten bei den Vergütungsvereinbarungen für Einrichtungen der Sozialhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe können sich die Parteien an die entsprechende Schiedsstelle wenden.
Kontaktstelle für Online-Streitbeilegung
Die Kontaktstelle für Online-Streitbeilegung. Ihr kostenloser Ansprechpartner bei Streitigkeiten mit einem Unternehmen im EU-Ausland.
Schlichtung bei Streit mit Telekommunikationsanbieter beantragen
Wenn Sie sich mit Ihrem Telekommunikationsanbieter streiten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen an die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur wenden. Sie kann helfen, den Streit beizulegen, ohne dass ein Gericht bemüht werden muss.
Schlichtung zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb beantragen
Wenn Sie als Auszubildende/-r Streitigkeiten mit Ihrem Betrieb oder als Ausbildungsbetrieb Streitigkeiten mit Ihren Auszubildenden haben, können Sie eine Schlichtung beantragen und damit ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht vermeiden.
Schlichtungsantrag bei Streit mit Postdienstleister stellen
Wenn Sie sich bei Streitigkeiten mit einem Postdienstleister nicht einigen können, kann die Bundesnetzagentur unter bestimmten Voraussetzungen schlichten.