Außergerichtliche Verfahren und Streitschlichtung

Schlichten muss kein Umweg sein, sondern kann Sie direkt zur Lösung führen. Gerichtsverfahren kosten häufig viel Zeit, Geld und Nervenkraft. Die Durchführung einer Schlichtung kann dagegen viele Risiken und Unannehmlichkeiten der Prozessführung ersparen.

Leistungen:

Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren

Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

Beim Eisenbahn-Bundesamt die Bereitstellung einer elektronischen Akte zur Einsicht beantragen

Sie befinden sich in einem Verwaltungsverfahren mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und benötigen Einsicht in Ihre Verfahrensunterlagen? Dann können Sie Akteneinsicht beim EBA beantragen.

Beschwerde über einen landesunmittelbaren gesetzlichen Sozialversicherungsträger einreichen

Wenn Sie vermuten, dass ein für Sie zuständiger landesunmittelbarer gesetzlicher Sozialversicherungsträger eine falsche rechtliche Entscheidung getroffen hat, können Sie bei dessen zuständiger Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen.

Einen Streit bei der Schlichtungsstelle der BaFin schlichten

Sie sind in Konflikt mit einer Bank oder einem Finanzdienstleistungsunternehmen? Dann können Sie sich unter bestimmten Umständen an die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.

Erbengemeinschaft vermitteln bei Erbauseinandersetzung

Bei Auseinandersetzungen unter Erben kann der Notar auf Antrag vermitteln. 

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

Das Europäisches Verbraucherzentrum  ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie eine Frage zu Ihren Rechten in Europa oder eine Streitigkeit mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen haben. Unsere Tätigkeit ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos.

Kinder- und Jugendhilfe/ Sozialhilfe: Schiedsstellen

Zur Klärung von streitigen Sachverhalten bei den Vergütungsvereinbarungen für Einrichtungen der Sozialhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe können sich die Parteien an die entsprechende Schiedsstelle wenden.

Schlichtung bei Streit mit Telekommunikationsanbieter beantragen

Wenn Sie sich mit Ihrem Telekommunikationsanbieter streiten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen an die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur wenden. Sie kann helfen, den Streit beizulegen, ohne dass ein Gericht bemüht werden muss.

Schlichtung zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb beantragen

Wenn Sie als Auszubildende/-r Streitigkeiten mit Ihrem Betrieb oder als Ausbildungsbetrieb Streitigkeiten mit Ihren Auszubildenden haben, können Sie eine Schlichtung beantragen und damit ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht vermeiden.

Schlichtungsantrag bei Streit mit Postdienstleister stellen

Wenn Sie sich bei Streitigkeiten mit einem Postdienstleister nicht einigen können, kann die Bundesnetzagentur unter bestimmten Voraussetzungen schlichten.

Schlichtungsverfahren zur Behindertengleichstellung beantragen

Wenn Sie in Ihrem täglichen Leben Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen durch Bundesbehörden erfahren, die beispielsweise auf mangelnde Barrierefreiheit zurückgehen, können...

Verbraucherrechte und Garantien beim Einkaufen

Gesetzliche Konformitätsgarantie für Waren A. Institut der gesetzlichen Gewährleistung Verbraucher haben einen Anspruch darauf, dass die von ihnen gekaufte Ware mangelfre...

Vollstreckung von Steuerschulden

Die Finanzbehörde ist gesetzlich verpflichtet, Steuern nicht nur gleichmäßig festzusetzen, sondern auch gleichmäßig zu erheben. Werden förmlich festgestellte Ansprüche der...

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