Zuständigkeitsfinder
Gerichtliche Verfahren, Anzeige und Klage
Hier finden Sie Informationen und Anlaufstellen zu gerichtlichen Verfahren, einschließlich Unterstützungsleistungen wie Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.
Leistungen:
Andere Strafanzeige stellen
Wenn Sie Kenntnis einer Straftat erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt wurden oder Zeuge einer Straftat wurden, können Sie online eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden über das Ereignis und den Tathergang.
Beauftragung Dritter mit internen Sicherungsmaßnahmen anzeigen
Sie sind Verpflichteter im Sinne des Geldwäschegesetzes und wollen geschäfts- und/oder kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen auf einen externen Dritten übertragen? Dann sind Sie zu einer entsprechenden Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde verpflichtet.
Beratungshilfe, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe beantragen
Wenn Sie die notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen können, dann können Sie einen Antrag auf Beratungs-, Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu stellen.
Betreuungsrecht
Kann ein Erwachsener seine Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann, wird ein Betreuer bestimmt, der die betreute Person unterstützt, ihre Angelegenheiten rechtlich zu besorgen und der als gesetzlicher Vertreter die betreute Person bei Rechtshandlungen vertreten kann.
Betrugsdelikt anzeigen
Wenn Sie Kenntnis eines Betrugsdeliktes erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt wurden oder Zeuge wurden, können Sie online eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden über das Ereignis und den Tathergang.
Eigentumsdelikt anzeigen
Wenn Sie Kenntnis eines Eigentumsdeliktes erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt wurden oder Zeuge wurden, können Sie online eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden über das Ereignis und den Tathergang.
Erteilung von Auskünften an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
Wenn die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) eine Auskunft bei Ihnen anfordert, müssen Sie diese Auskunft grundsätzlich erteilen.
Hass und Hetze im Netz anzeigen
Wenn Sie Kenntnis über Hass und Hetze im Netz erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt oder Zeuge wurden, können Sie online eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden über das Ereignis und den Tathergang.
Jugendgerichtshilfe
Wenn junge Menschen straffällig werden, dann kann die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen werden.
Ordnungswidrigkeit anzeigen
Ordnungswidrigkeiten können Sie bei der zuständigen Verfolgungsbehörde oder der Thüringer Polizei anzeigen.
Rückmeldung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen erhalten
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Finance Intelligence Unit, kurz FIU) gibt dem Verpflichteten in angemessener Zeit Rückmeldung zur Relevanz seiner Meldung.
Sachbeschädigung anzeigen
Wenn Sie Kenntnis einer Sachbeschädigung erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt oder Zeuge wurden, können Sie online eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden über das Ereignis und den Tathergang.
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
Wenn Sie eine Beratung aufgrund Ihrer finanziellen Situation benötigen, aber nicht über die nötigen finanziellen Mittel für eine Rechtsberatung verfügen, dann können Sie die soziale Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.
Schwarzarbeit
Sie können Schwarzarbeit selbstständig melden. Dies wird dann aufgrund Ihrer Hinweise durch die zuständige Stelle geprüft.
Strafanzeige stellen
Wenn Sie Kenntnis einer Straftat erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt wurden oder Zeuge einer Straftat wurden, können Sie online eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung melden
Als Verpflichtete oder Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Sie Fälle melden, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten.
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Wenn der Verdacht besteht oder feststeht, dass Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben, kann nach pflichtgemäßem Ermessen eine Verwarnung ausgesprochen oder Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet werden.