Zuständigkeitsfinder
Arbeitssicherheit
Mitarbeitende schützen, Gefahren minimieren: Sie brauchen Informationen über Arbeitszeitsonderregelungen? In Ihrem Unternehmen arbeiten Sie mit gefährlichen Stoffen oder Anlagen? Von Ausnahmegenehmigungen bis zum Gesundheitszeugnis – hier finden Sie Informationen und Services der Verwaltung rund um den Arbeitsschutz.
Leistungen:
Änderungen im Unternehmen, der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung mitteilen
In Ihrem Unternehmen beziehungsweise bei Ihrer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit hat sich etwas geändert? Das müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.
Arbeits-, Wege- oder Schulunfall bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden
Wenn sich in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung ein Arbeits-, Wege oder ein Schulunfall ereignet hat, müssen Sie diesen bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.
Arbeitsmittel Schadensfall bei Verwendung anzeigen
Wenn in Ihrem Betrieb Schäden durch das Versagen von Bauteilen oder sicherheitstechnische Einrichtungen entstanden sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Arbeitsschutz
Hier erhalten Sie Informationen zum Arbeitsschutz.
Baustellenvorankündigung
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie die Vorankündigung einer Baustelle bei der zuständigen Stelle einreichen. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Meldung nach § 20a IfSG-Immunitätsnachweis gegen Covid -19
Das Gesundheitsamt ist zu benachrichtigen, wenn weder ein lmpf-, Genesenen- noch Kontraindikationsnachweis vorgelegt wurde oder ein vorgelegter Nachweis Zweifel an dessen Echtheit oder inhaltlicher Richtigkeit gibt.
Erlaubnis von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen beantragen
Wenn Sie in Laboratorien, Versuchstiereinrichtungen oder in der Biotechnologie erstmalig Tätigkeiten mit Biostoffen der Schutzstufe 3 oder 4 aufnehmen möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen. Näheres erfahren Sie hier.
Gefahrstoffe: Havarie im Betrieb - Mitteilungspflicht
Als Unternehmer/in müssen Sie Unfälle oder Betriebsstörungen, die durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verursacht wurden, unverzüglich der zuständigen Behörde melden.
Heimarbeit mit besonderen Vorschriften des Gefahrenschutzes anzeigen
Als Unternehmen, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz ausgibt, für deren Durchführung besondere Gefahrenschutz-Vorschriften gelten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Heimarbeitslisten führen und übersenden
Sie müssen alle Personen, die Sie in Heimarbeit beschäftigen und diejenigen Personen, über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen ausweisen und diese Listen halbjährlich der zuständigen Stelle übermitteln.
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen anzeigen
Wenn Sie erstmalig gezielte Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 2, oder nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 3 aufnehmen, müssen Sie dies anzeigen. Näheres erfahren Sie hier.
Unbedenklichkeitserklärung im Grundstoffbereich beantragen
Wenn Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Zoll oder einer Behörde im Drittland für die Einfuhr von Grundstoffen oder grundstoffhaltigen Mischungen oder Naturprodukten benötigen, können Sie eine Unbedenklichkeitserklärung beantragen.
Verdacht auf eine Berufskrankheit bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden
Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte, haben Sie die Möglichkeit diese Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden.
Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
In Ihrem Betrieb wurde ein Mensch erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung
Sie sind Arbeitgeber und bestimmte Schutzmaßnahmen der Betriebssicherheitsverordnung sind für Sie nur durch sehr hohen Aufwand umsetzbar und nicht verhältnismäßig? Dann besteht die Möglichkeit eine Ausnahme von diesen zu beantragen.