Zuständigkeitsfinder
Statistische Erhebungen und Meldepflichten
Für den großen Überblick: Unternehmen melden je nach Branche Zahlen, Daten und Fakten für Statistiken, die dann auch oft für alle nutzbar sind. In vielen Fällen geht das auch online. Hier finden Sie eine Übersicht über statistische und andere Meldungen sowie über die zuständigen Behörden.
Leistungen:
Als Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapiepraxis Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln
Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenpraxis Daten übermitteln.
Als Unternehmen im Baugewerbe Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln
Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Baugewerbe bestimmte Daten übermitteln.
Als Unternehmen im Großhandel Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln
Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Großhandel bestimmte Daten übermitteln.
Als Unternehmen im Produzierenden Gewerbe Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln
Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Bereich des Produzierenden Gewerbes bestimmte Daten übermitteln. Unternehmen des Baugewerbes sind hier nicht gemeint.
Änderungszertifizierung von Endgeräten für den Digitalfunk BOS beantragen
Wenn Sie als Herstellerin oder Hersteller technische Änderungen an einem Endgerät vorgenommen haben, das bereits für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zertifiziert ist, muss die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen erneut geprüft werden.
Auskunft für die Schwangerschaftsabbruchstatistik geben
Sie wurden vom Statistischen Bundesamt gebeten, Daten für die Schwangerschaftsabbruchstatistik zu melden? Dann können Sie Ihre Daten über ein Online-Formular übermitteln.
Auskunft geben für die Forschungsstatistik
Die Finanz- und Personalstatistiken über Forschung und Entwicklung (FuE) liefern Informationen über die deutsche Forschungslandschaft. Als auskunftspflichtige FuE-Einrichtung müssen Sie bestimmte Daten bereitstellen.
Auskunft geben für Preisstatistiken
Als Unternehmen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für die Erhebung der Preisstatistik herangezogen werden.
Auskunft geben für Statistiken zum deutschen Außenhandel
Als Unternehmen müssen Sie Ihren Warenverkehr zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen dem Statistischen Bundesamt melden.
Auskunft über Wertsicherungsklausel einholen
Wenn Sie Auskünfte über Wertsicherungsklauseln erhalten möchten, können Sie diese online abrufen.
Bericht Marktuntersuchung Eisenbahn erstellen
Die Bundesnetzagentur analysiert regelmäßig die Entwicklungen auf dem Eisenbahnmarkt. Damit soll Diskriminierungspotenzial erkannt und der Wettbewerb gestärkt werden. In der „Marktuntersuchung Eisenbahnen“ werden die Daten und deren Analysen veröffentlicht.
Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
Sie müssen länger als drei Monate ins Krankenhaus und haben keine Wohnung im Inland? Nur dann müssen Sie den Ort Ihres Aufenthaltes bei den Meldebehörden anmelden.
Das gewerbliche Betreiben von öffentlichen Telekommunikationsnetzen oder das gewerbliche Angebot von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten melden
Sie betreiben gewerblich ein öffentliches Telekommunikationsnetz oder erbringen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste? Dann müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden.
Daten für den Infrastrukturatlas abgeben
Wenn Sie von der Zentralen Informationsstelle zur Lieferung von Infrastrukturdaten verpflichtet wurden, können Sie über die Portalseite des Infrastrukturatlas (ISA-Portal) ihre digital vorliegenden georeferenzierten Daten an den Infrastrukturatlas übermitteln.
Daten für Statistiken zu Land- und Forstwirtschaft sowie zur Fischerei übermitteln
Sie betreiben eine Brüterei, eine Geflügelschlachterei oder ein Sägewerk oder sind Düngemittelhändler, -importeur oder -produzent? Dann müssen Sie bestimmte Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
Daten zu Bauarbeiten an Versorgungsnetzen für den Infrastrukturatlas liefern
Übermitteln Sie als Eigentümer oder Betreiber eines öffentlichen Versorgungsnetzes über das Portal des Infrastrukturatlas (ISA-Portal) Informationen zu geplanten oder laufenden Bauarbeiten und kommen so Ihrer gegebenenfalls bestehenden Auskunftsverplichtung nach.
Datenerhebung für Statistiken zu Transport und Verkehr
Sie müssen als Unternehmen, das Personen- und Güterverkehr beziehungsweise die dafür notwendige Infrastruktur betreibt, nach Aufforderung bestimmte Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln.
Datenerhebungen in der Wirtschaft zu umweltrelevanten Themen
Sie müssen unter bestimmten Voraussetzungen nach Aufforderung Daten in Zusammenhang mit dem Umwelt- und Ressourcenschutz an das Statistische Bundesamt übermitteln.
Ergebnisse der Bundesstatistik einsehen
Wenn Sie statistische Informationen über die Bundesrepublik Deutschland brauchen, können Sie sich beim Statistischen Bundesamt informieren.
Fischerei - Jahresmeldung über Aalbesatz führen
Wenn Sie in Thüringen Aale in Gewässer einsetzen, müssen Sie dies aufzeichnen und gegebenenfalls der zuständigen Behörde vorlegen.
Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) einrichten
Sie können sich als gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) beim BSI registrieren. Nach der Registrierung können Sie als Kontaktstelle für Meldungen und Sicherheitshinweise für Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die dem gleichen Sektor angehören, fungieren.
In der Gaswirtschaft oder der Kohleeinfuhr und -ausfuhr Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln
Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Bereich der Gaswirtschaft oder der Kohleeinfuhr und -ausfuhr bestimmte Daten übermitteln.
Informationen registrierter Anbieterinnen und Anbietern auf digitalen Plattformen (DAC7) melden
Wenn Sie eine digitale Plattform betreiben, sind Sie verpflichtet, Informationen über bei Ihnen registrierte Anbieterinnen und Anbieter sowie deren erzielte Umsätze zu sammeln und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.
Kontaktstelle als Betreiber Kritischer Infrastrukturen benennen
Wenn Sie eine Kritische Infrastruktur betreiben, müssen Sie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Kontaktstelle nennen, die jederzeit erreichbar ist.
Kontaktstelle für Meldungen als Betreiber von Energieversorgungsnetzen benennen
Wenn Sie ein Energieversorgungsnetz betreiben, müssen Sie IT-Störungen unverzüglich an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Damit Sie eine Meldung abgeben können, müssen Sie vorab eine Kontaktstelle dem BSI benennen.
Kosmetik: Unerwünschte Wirkungen und Gesundheitsschäden melden
In seltenen Fällen kann Kosmetik unerwünschte Wirkungen wie Hautreizungen auslösen. Informationen von Verbraucherinnen und Verbrauchern dazu sind für Behörden und Hersteller wichtig. Hersteller oder Handel müssen den Behörden Wirkungen mit ernsten gesundheitlichen Folgen melden.
Meldepflicht bei Aufenthalt im Krankenhaus oder Pflegeheim
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Meldepflicht in Beherbergungsstätten
Ihr Aufenthalt in einer Beherbergungsstätte überschreitet die Dauer von sechs Monaten? Dann müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Meldung zum Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) übermitteln
Wenn Sie als pharmazeutisches Unternehmen oder Großhändler bestimmte Tierarzneimittel mit antimikrobiellen oder bestimmten Stoffen an tierärztliche Hausapotheken oder weitere Empfänger abgeben, müssen Sie die Mengen jährlich dem Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register übermitteln.
Mengen- und Preismeldungen gemäß Marktordnungswaren-Meldeverordnung machen
Unternehmen der Fett-, Getreide-, Stärke-, Futtermittel-, Milch-, Zucker- und Alkoholwirtschaft und der Lebensmittelwirtschaft sind verpflichtet, regelmäßige Mengen- und/oder Preismeldungen an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu machen.
Mengenmeldungen gemäß Marktordnungswaren-Meldeverordnung machen
Unternehmen der Fett-, Getreide-, Stärke-, Alkohol-, Futtermittel-, Milch- und Zuckerwirtschaft sind verpflichtet, regelmäßige Meldungen inklusive Milchpreis, Zuckerverkaufs- und Zuckerrübenpreis an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung abzugeben.
Preismeldungen gemäß Marktordnungswaren-Meldeverordnung machen
Hersteller und Herstellerinnen von chemischen oder pharmazeutischen Produkten, von Hefe, Mischfutter für Nutztiere, sowie große Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft sind verpflichtet, regelmäßige Preismeldungen an die BLE zu machen.
Vogelgrippe
Der Fund von toten Vögeln bzw. beim Verdacht auf Vogelgrippe in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, muss die zuständige Behörde informiert werden.
Wein - Änderungsmeldung Weinbaukartei
Wenn Sie Weinflächen roden oder bepflanzen müssen Sie diese Änderungen melden.
Wein - Meldung der Wein- und Traubenmostbestände
Wenn Sie oder Ihr Betrieb zum 31. Juli Traubenmost, Wein oder Schaumwein besitzen, müssen Sie bis zum 10. September eine entsprechende Meldung bei der zuständigen Behörde abgeben.
Zugang zur Testplattform Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) beantragen
Wenn Sie als Hersteller, Lieferant, Prüfstelle oder weitere Berechtigte Geräte oder Komponenten für den Digitalfunk auf einer Testplattform erproben wollen, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag stellen.
Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" einreichen
Wenn Ihr Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert wird, müssen Sie Zwischen- oder Verwendungsnachweise beim BMZ einreichen.