Zuständigkeitsfinder
Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht
Sie wollen Akten einsehen oder Zugang zu sonstigen staatlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz erlangen? Alles rund um die Themen Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht finden Sie hier.
Leistungen:
Akteneinsicht und Aktenkopie beantragen
Als beteiligte Person können Sie Einsicht in behördliche Akten des betreffenden Verfahrens beantragen.
Amtliche Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Statistischen Bundesamt anfordern
Sie möchten Zugang zu amtlichen Informationen des Statistischen Bundesamts (StBA) erhalten? Dann können Sie einen entsprechenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen.
Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beantragen
Sie wollen wissen, ob im Wettbewerbsregister eine Eintragung gegen Sie vorliegt? Dann können Sie eine Auskunft beim Bundeskartellamt beantragen.
Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Bundesbehörden anfordern
Wenn Sie wissen möchten, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert werden, können Sie von Ihrem Recht auf Auskunft Gebrauch machen.
Einsicht in die Adoptionsakte erhalten
Als adoptierte Person können Sie ab Ihrem 16. Geburtstag selbst Einsicht in die Akten über die Vermittlung Ihrer Adoption nehmen. Es sei denn, die Interessen anderer Betroffener – etwa die Ihrer leiblichen Eltern – stehen der Einsicht entgegen oder überwiegen.
Informationen aus dem dipul-Portal (Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt) erhalten
Die Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) informiert Bürgerinnen und Bürger über den Einsatz von Drohnen in Deutschland und stärkt die Sicherheit im Luftverkehr.
Personenbezogene Daten Berichtigung im Melderegister beantragen
Sie möchten Ihre Meldedaten korrigieren oder vervollständigen lassen? Hier erfahren Sie Näheres.
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Wenn der Verdacht besteht oder feststeht, dass Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben, kann nach pflichtgemäßem Ermessen eine Verwarnung ausgesprochen oder Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet werden.
Zugang zu den Stasi-Unterlagen als öffentliche oder nichtöffentliche Stelle beantragen
Als öffentliche und nichtöffentliche Stelle können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu themenrelevanten Stasi-Unterlagen erhalten.
Zugang zu den Stasi-Unterlagen für Forschung oder Medien beantragen
Wenn Sie in der Forschung oder den Medien tätig sind oder wenn Sie eine Einrichtung der politischen Bildung vertreten, können Sie Zugang zu themenrelevanten Stasi-Unterlagen erhalten.
Zugang zu den Stasi-Unterlagen zur eigenen Person, vermissten oder verstorbenen Angehörigen beantragen
Wenn Sie wissen möchten, ob in den Stasi-Unterlagen Informationen zu Ihrer Person enthalten sind, können Sie Akteneinsicht beantragen.
