Bei Trennungen oder Scheidungen mit Kindern stellen sich zahlreiche Fragen.
Welche Unterstützungen gibt es für getrennt erziehende oder alleinerziehende
Elternteile? Was regelt das Sorgerecht? Was regelt das Umgangsrecht? Wer darf was
entscheiden? Welchen Namen kriege ich und welchen mein Kind? Und wie sieht es nach
erneuter Heirat aus?
Leistungen:
Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil vorenthält.
Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Lassen Sie sich beraten, was sie tun können und wer ihnen...
Hier erhalten Sie Informationen zur Ehescheidung.
Sie als nichtverheiratete Mutter können von dem Kindesvater Unterhalt aus dem Anlass der Geburt des gemeinsamen Kindes geltend machen.
Wenn Sie als Eltern eines minderjährigen Kindes getrennt leben, können Sie von dem anderen Elternteil einen angemesseneen Unterhalt verlangen.
Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft Unterstützung erfahren und die Unterhaltspflicht beurkunden lassen. Die...
Zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegen eine unterhaltsverpflichtete Person, die im Ausland lebt, können Sie über das Amtsgericht Unterstützung erfahren. Für die...
Wenn Sie alleinerziehend sind und nicht oder nur unregelmäßig vom anderen Elternteil den Unterhalt für Ihr Kind erhalten, dann können Sie einen Unterhaltsvorschuss beantragen.
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.
Nach der Ehescheidung haben Kinder bzw. die ehemaligen Ehegatten Anspruch auf Unterhalt.
Hier erhalten Sie Informationen zur gerichtlich bestellten Vormundschaft für Minderjährige.
Unter gewissen Voraussetzungen kann ein ergänzender Vormund zusätzlich zum Sorgerecht der Eltern für ein Kind oder eine/n Jugendliche/n bestimmt werden.