Sie arbeiten in einem anderen EU-Land? Oder Sie möchten vorübergehend
beziehungsweise gelegentlich Ihren Beruf in Deutschland ausüben oder Ihre
Dienstleistung anbieten? Hier finden Sie heraus, was zu beachten ist.
Leistungen:
Eine Gesellschaft, die in Deutschland weder ihren Sitz noch eine Niederlassung hat (auswärtige Gesellschaft) und sich zur vorübergehenden oder gelegentlichen Erbringung von...
Wenn Sie als Handwerker/in aus einem Mitgliedstaat der EU, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz, vorübergehend...
Wenn Sie Kulturgut aus Deutschland ausführen möchten, benötigen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfuhrgenehmigung.
Staatsangehörige aus anderen EU-/EWR-Staaten oder eines durch Abkommen gleichgestellten Staates, die rechtmäßig dort zur Ausübung desselben Berufs wie der Staatlich geprüfte...
Als Inhaber einer Mobiler-ICT-Karte können Sie unter bestimmten Bedingungen deren Verlängerung beantragen
Wenn Sie nationales Kulturgut vorübergehend oder dauerhaft aus Deutschland ausführen möchten, müssen Sie eine Ausfuhrgenehmigung beantragen.
Wenn Sie Tierärztin oder Tierarzt sind, dürfen Sie Ihre Tätigkeit in Deutschland als Dienstleistungserbringer zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung des Berufs auch...