Patente und geistiges Eigentum

Damit Innovationen sich im Markt etablieren und behaupten: Sie wollen Ihre Erfindung schützen lassen? Geistiges Eigentum muss wirksam geschützt werden - national und vor allem international. Informationen und Kontakte finden Sie hier.

Leistungen:

Arzneimittelherstellung - Erlaubnis

Für die gewerbs- oder berufsmäßige Herstellung von Arzneimitteln benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Beschwerde gegen Beschlüsse des DPMA einlegen

Gegen Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in Schutzrechtsverfahren können Sie Beschwerde einlegen.

Design anmelden

Designs, die neu sind und Eigenart haben, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als eingetragenes Design schützen lassen.

Einsicht in das DPMA-Register nehmen

Wenn Sie Informationen zu aktuellen Rechts- und Verfahrensständen von Patenten, Gebrauchsmustern oder Marken brauchen, können Sie Online-Recherchen im Dienst "DPMAregister" durchführen.

Marke anmelden

Kennzeichen, die dazu dienen, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke schützen lassen. 

Markenschutz verlängern

Wenn die Schutzdauer Ihrer Marke endet, können Sie den Schutz verlängern. 

Patent anmelden

Technische Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Patent schützen lassen. 

Produktinformationstexte einreichen

Als Pharmaunternehmen müssen Sie die Produktinformationstexte nach Abschluss des Verfahrens an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über eine Fachanwendung übermitteln. Die Texte werden veröffentlicht.

Prüfung auf Patentfähigkeit

Mit Patenten können Sie Ihre technischen Erfindungen vor unerwünschter Nachahmung schützen. Zur Beurteilung der Patentfähigkeit Ihrer Erfindung wird Ihnen hier der Prozess von der Anmeldung bis zum Prüfungsantrag und möglichen Erteilung eines Patents beschrieben.  

Rechercheantrag zur vorläufigen Beurteilung der Schutzfähigkeit einer Patent-Anmeldung stellen

Wenn Sie vor dem Prüfungsantrag eine grobe Einschätzung darüber haben wollen, ob Ihre als Patent angemeldete Erfindung neu und erfinderisch ist, können Sie einen Antrag auf Recherche stellen.

Bitte wählen Sie links die gewünschte Leistung aus.